**Trauer um unseren Schützenbruder Uwe G. Franke**
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
mit schwerem Herzen und in tiefer Trauer müssen wir Euch heute die traurige Nachricht überbringen, dass unser geschätzter Schützenbruder und Freund, Uwe G. Franke, von uns gegangen ist.
Mit seinem Tod haben wir einen beliebten und treuen Schützenbruder verloren, der nicht nur durch seine Herzlichkeit, sondern auch durch sein unermüdliches Engagement in unserer Gemeinschaft herausstach. In den Jahren seiner Mitgliedschaft bei den Schützen war er ein fester Bestandteil unserer Gemeinschaft und hat stets mit Talent, Klugheit und Beharrlichkeit dazu beigetragen, Herausforderungen zu meistern. Als Kreissportleiter war er bestrebt, alle Mitglieder mit seinem Wissen und seiner Erfahrung zu unterstützen und so den Schießsport in unserer Region voranzubringen.
Uwe wird uns in vielerlei Hinsicht fehlen – als Freund, Mentor und Vorbild. Was bleibt, sind die schönen Erinnerungen an gemeinsame Erlebnisse und die unzähligen Momente des Miteinanders. Wir sind dankbar, ihn gekannt zu haben und werden sein Andenken in unseren Herzen tragen.
In dieser schweren Zeit sind unsere Gedanken bei seiner Familie. Möge er in Frieden ruhen.
Saale-Orla-Schützenkreis
Information zur Schlüsselaufbewahrung
dies galt auch für Veranstaltungen bei denen es Rückfragen gegeben hat.
Der Umstand wurde bereits bei der letzten Vorstandssitzung am 24.09.2022 durch den Kreisschützenmeister thematisiert.
25.09.2022
Aktuell gültige Schiessstandordnung des DSB, mit der Bitte um Aktualisierung auf den Schiessständen.
16.11.2021
Thüringer Verordnung vom 16.11.2021
31.10.2021
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder!
Zum Jahresende werden in den Schützenkreisen i.d.R. die Weiterbildungen der "Verantwortlichen Aufsichtshabenden" (SSA,SSL,TR,KARI) durchgeführt. Ich möchte Euch deshalb das leicht - entsprechend des 3.WaffRÄndG von 2020 - abgeänderte / ergänzte Weiterbildungsmaterial zusenden. Bitte sensibilisiert die Teilnehmer besonders in Bezug auf die neuen Bedürfnisüberprüfungen 5 / 10 Jahre nach Ersterwerb einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Nur wenn den Aktivitätsnachweisen (Schießbüchern ) der Einsatz EIGENERerlaubnispflichtiger Schusswaffen zu entnehmen ist, kann durch den TSB das Weiterbestehen des Bedürfnisses ( Besitz ) bescheinigt werden.
Um es noch einmal klar zu sagen - an den Voraussetzungen für den Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen ( 18 Aktivitäten innerhalb der 12 Monate vor Antragstellung ) hat sich lt. Gesetzgeber nichts geändert.
Mit besten Grüßen
Hans Gülland
VPr.-R.
03.01.2020
Bedürfnisüberprüfungen gemäß 3.WaffRÄndG
14.12.2020
3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnV0
13.09.2020
Offizielles Merkblatt zum Dritten Waffenänderungsgesetz Stand: 05.08.2020
die dazu benötigten Formulare befinden sich in unserer Rubrik Downloads -Waffenrecht
DSB: Bundestag verabschiedet das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz