Aktuelles
Information zur Schlüsselaufbewahrung
19. Thüringer Landesschützentag
vom 14. bis 16. Juni 2024 in Suhl
Einladung zum Thüringer Landesschützentag
Das Landesböllertreffen findet also wie geplant am Samstag, 15. Juni 2024 statt!!!Liebe Schützenfreunde,
vom 14. bis 16. Juni findet in diesem Jahr der 19. Thüringer Schützentag in Suhl statt, nachdem er 2022 nach coronabedingtem Ausfall wieder stattfand – das ist DER Höhepunkt unseres Verbandes in diesem Jahr.
Glanzpunkte sind neben der Delegiertenversammlung das 6. Landesböllertreffen (mit BIWAK), das Ausschießen des Thüringer Schützen- und Scheibenkönigs, der große Festumzug, der Festgottesdienst und der abendliche Schützenball. Ein erlebnisreiches Partnerprogramm und ein bunter Familiennachmittag sind ebenfalls vorbereitet.
Ich lade unsere Schützenvereine herzlich ein und würde mich freuen, wenn wir recht viele unserer Mitglieder begrüßen können – ich hoffe, wir sehen uns in Suhl!
Euer Präsident – Stephan Thon.
dies galt auch für Veranstaltungen bei denen es Rückfragen gegeben hat.
Der Umstand wurde bereits bei der letzten Vorstandssitzung am 24.09.2022 durch den Kreisschützenmeister thematisiert.
25.09.2022
Aktuell gültige Schiessstandordnung des DSB, mit der Bitte um Aktualisierung auf den Schiessständen.
16.11.2021
Thüringer Verordnung vom 16.11.2021
31.10.2021
Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder!
Zum Jahresende werden in den Schützenkreisen i.d.R. die Weiterbildungen der "Verantwortlichen Aufsichtshabenden" (SSA,SSL,TR,KARI) durchgeführt. Ich möchte Euch deshalb das leicht - entsprechend des 3.WaffRÄndG von 2020 - abgeänderte / ergänzte Weiterbildungsmaterial zusenden. Bitte sensibilisiert die Teilnehmer besonders in Bezug auf die neuen Bedürfnisüberprüfungen 5 / 10 Jahre nach Ersterwerb einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Nur wenn den Aktivitätsnachweisen (Schießbüchern ) der Einsatz EIGENERerlaubnispflichtiger Schusswaffen zu entnehmen ist, kann durch den TSB das Weiterbestehen des Bedürfnisses ( Besitz ) bescheinigt werden.
Um es noch einmal klar zu sagen - an den Voraussetzungen für den Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen ( 18 Aktivitäten innerhalb der 12 Monate vor Antragstellung ) hat sich lt. Gesetzgeber nichts geändert.
Mit besten Grüßen
Hans Gülland
VPr.-R.
03.01.2020
Bedürfnisüberprüfungen gemäß 3.WaffRÄndG
14.12.2020
3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnV0
13.09.2020
Offizielles Merkblatt zum Dritten Waffenänderungsgesetz Stand: 05.08.2020
die dazu benötigten Formulare befinden sich in unserer Rubrik Downloads -Waffenrecht
DSB: Bundestag verabschiedet das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz